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Oft sind es schon die Kleinigkeiten, wodurch Sie eine erhebliche Menge Strom einsparen können.
Überprüfen Sie hierbei als erstes ob eventuelle Stromfresser bei Ihnen im Haus oder in der Wohnung vorhanden sind. Hierfür reicht ein einfaches Strom-Messgerät aus um herauszufinden, wie viel Strom beispielsweise vom Kühlschrank oder der Waschmaschine verbraucht werden. Sollte der Wert deutlich erhöht sein, tauschen Sie dieses Gerät gegen ein neues, energiesparendes aus.
Eine Immobilienschenkung ist in vielerlei Hinsicht vorteilhafter als eine Erbschaft.
Indem Sie die Immobilie rechtzeitig verschenken, sparen Sie Steuern; trotzdem müssen Sie keine Angst haben, aus dem Haus vertrieben zu werden.
Unansehnliche oder aus der Mode gekommene Fliesen können einem die ganze Freude am neuen Badezimmer vermiesen. Doch damit müssen Sie sich nicht abfinden. Mit ein wenig Geschick und Zeitaufwand können Sie dem Badezimmer oder dem Fliesenspiegel in der Küche zu neuem Glanz verhelfen – auch ohne Komplettsanierung.
Am 1. Juni 2015 ist in vielen Städten die Mietpreisbremse in Kraft getreten. Sie gilt nicht bundesweit, sondern vorerst nur in bestimmten Städten und Regionen:
Vermieter sind verpflichtet, die Mietkaution auf einem offen ausgewiesenen Treuhandkonto anzulegen. Ein solches Konto ist pfändungs- und insolvenzgeschützt und bewahrt den Mieter vor dem Verlust seiner Kaution. Die Anlage auf einem versteckten Treuhandkonto reicht nicht aus.
Kastenfenster, Holzbalkendecken und kunstvoller Stuck – Altbauten haben einen besonders nostalgischen Charme. Immer größer wird die Beliebtheit dieser Gebäude, von denen viele aus der Zeit des zweiten Weltkriegs stammen. Der Kaufpreis für eine solche Immobilie lässt auf den ersten Blick ein Schnäppchen vermuten – doch das muss nicht immer so sein.
Wer beim Renovieren selbst Hand anlegt anstatt Profis zu beauftragen, kann viel Geld sparen. Eine gründliche Planung und das richtige Werkzeug sind dabei jedoch unverzichtbar.
Sobald der Einzug ansteht, sollte der Mieter ein Übergabeprotokoll anfertigen. Darin hält er den Zustand der Zimmer detailliert fest. Für die aufgeführten Mängel kann der Mieter nicht in Verantwortung gezogen werden. Befinden sich Schäden nicht im Protokoll und werden vom Vermieter beanstandet, geht der Verdacht auf den Mieter über, diese verursacht zu haben.