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Ein Mieter der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, kann die angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen entschieden.
Wegen der Covid-19-Pandemie wird der für 2021 geplante EU-weite Zensus um ein Jahr verschoben. Am 10. Dezember trat das „Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ in Kraft. Als neuer Stichtag wurde der 15.05.2022 festgelegt.
Die Pflanzenpflege rund um die Immobilie kann der Vermieter auf seine Mieter umlegen. Hierzu gehören auch das Rasenmähen oder das regelmäßige Beschneiden von Hecken und Sträuchern. Werden hingegen Baumfällarbeiten fällig, können diese nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden, entschied das Amtsgericht Leipzig.
Die neuen Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte gelten ab März 2021. Sie sollten das System vereinfachen und Hersteller dazu anspornen, noch effizientere Geräte zu produzieren.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starteten zum 24.11. das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist aktuell darauf hin, beim Bau oder Hauskauf auch auf Details, wie zum Beispiel die Verteilung der Heizkörper zu achten. Da jeder Heizkörper Geld kostet, montiert und ans Rohrleitungsnetz angebunden werden muss, versuchen viele Bauunternehmer, die Zahl der Heizkörper zu senken, oft auf einen pro Raum.
Bei Sanierungen, dem Bau sowie dem Kauf von Häusern und Wohnungen sind die Förderprogramme der KfW-Bank häufig die erste Anlaufstelle. Wegen der aktuellen Niedrigzinsen bieten einige Banken jedoch Baugeld zu einem noch geringeren Zinssatz an – ein Vergleich lohnt sich fast immer, darauf weist das Portal der Stiftung Warentest hin.
Ein Großteil der Mieter hält seine Miete für angemessen oder sogar für zu gering – dies zeigt der aktuelle Servicemonitor Wohnen, der alle zwei Jahre herausgegeben wird.
Für diese Ausgabe wurden 1.000 deutsche Mieter befragt.