SVG Hintergrund

!Font Awesome Free 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
Winterdienst kann steuerlich abzugsfähig sein
!Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
16.01.2025

Winterdienst kann steuerlich abzugsfähig sein

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen zum Teil steuerlich absetzen. Davon profitieren auch Immobilienbesitzer.

Streu- und Winterdienst absetzen: so gehts

Immobilienbesitzer können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie geltend machen, sondern auch den Streu- und Winterdienst in der kalten Jahreszeit. Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten, die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen sollte. Wer den Schnee von einem Winterdienst räumen lässt, kann die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung zum Teil steuersparend absetzen. Dies gilt für das eigene Grundstück. Für den angrenzenden öffentlichen Raum gilt: Verpflichtet die Kommune die Anlieger, den Gehweg vor dem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten, so können Eigentümer diese Dienstleistung an eine Firma delegieren und auch hier vom Steuerabzug profitieren – sofern nicht anderweitig geltend gemacht etwa als Sonderausgaben oder überwälzt als Betriebskosten, 20 Prozent der Lohnkosten bis zu 4.000 Euro im Jahr und natürlich nur bei Vorlage einer ordentlichen Rechnung, die die Lohnkosten gesondert ausweist und per Überweisung beglichen wurde. Berücksichtigt werden allerdings nur die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Die Materialkosten für Streusplitt oder Salz müssen selbst getragen werden.

Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich im Winter die Frage, ob der Winterdienst in Eigenregie erfolgen soll oder ein Dienstleistungsunternehmen dafür beauftragt werden soll. Wird die Pflicht ausgelagert, können auch bei WEGs die Kosten dafür unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden, darauf verweist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Soweit die Kosten das Gemeinschaftseigentum betreffen, sollten Mitglieder einer WEG sich die Anteile, die sich auf den eigenen Miteigentumsanteil beziehen, von der Verwaltung bescheinigen lassen.

Damit das Finanzamt diese Kosten anerkennt, ist ein Rechnungsbeleg mit Aufschlüsselung der einzelnen Posten und gesondertem Ausweis der Arbeitskosten notwendig. Weiterhin muss der Winterdienst per Überweisung beglichen werden – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.

Ähnliche Artikel

  • Stromspiegel 2025: So viel können die Deutschen einsparen

    Die Deutschen verbrauchen zu viel Strom: Rund 30 Milliarden Kilowattstunden könnten in deutschen Haushalten jährlich eingespart werden.
  • Frühjahr ist Versammlungszeit – das sollten Eigentümer beachten

    In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Frühjahr die Hauptsaison der Eigentümerversammlungen. Darauf weist der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. (IVD) hin.
  • Neu im Angebot: Gut geschnittene 4 Zimmer Wohnung in Neufahrn

    Die Wohnung liegt an einer ruhigen Nebenstraße. Der S-Bahnhof ist nur wenige Minuten entfernt. Sie wurde über 30 Jahre von den aktuellen Eigentümern selbst bewohnt und soll nun aus Altersgründen abgegeben werden. Die Wohnung liegt im 1. Stock und bietet vier Zimmer, eine separate Küche, ein Badezimmer und einen Balkon. Eine Einbauküche ist vorhanden. Das […]