SVG Hintergrund

!Font Awesome Free 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen
!Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
25.10.2024

Laubfegen: Was Hauseigentümergemeinschaften wissen müssen

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Wenn ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt wird, ist es wichtig, dieses durch die Verwaltung überwachen zu lassen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Verkehrssicherungspflicht kennen und beachten

Die Verkehrssicherungspflicht für Gefahren, die von Gebäuden oder Grund und Boden ausgehen, liegt bei den Eigentümern. Bei Wohnungseigentum obliegt die Erfüllung dieser Pflicht der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie muss dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf dem Grundstück oder im Gebäude zu Schaden kommt.

Per Mehrheitsbeschluss Dienstleistungsunternehmen beauftragen

WEGs haben die Möglichkeit, das Laubfegen in Eigenregie zu organisieren, um Kosten zu sparen. Dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen – kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: WEGs beauftragen ihre Verwaltung per Mehrheitsbeschluss, ein Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einen Hausmeisterservice, mit dem Laubkehren zu beauftragen. Zur Klarstellung sollte der Beschluss auch beinhalten, dass die Verwaltung das Dienstleistungsunternehmen regelmäßig überwacht und zumindest stichprobenartig kontrolliert, empfiehlt Wohnen im Eigentum.

Überwachung aus Haftungsgründen notwendig

Verletzt sich jemand auf dem Grundstück wegen herumliegenden Laubes, das nicht entfernt wurde – da der Dienstleister nicht zuverlässig gearbeitet hat und nicht ausreichend überwacht wurde – kann er Schadensersatzansprüche gegen die WEG richten. Das heißt, die WEG haftet in diesen Fällen, und das kann teuer werden. Die WEG kann dann allerdings – falls der Verwalter den Dienstleister nicht ordnungsgemäß überwacht hat – beim Verwalter Regress nehmen.

„Wenn Wohnungseigentümern Versäumnisse des beauftragten Dienstleistungsunternehmens auffallen, sollte darüber Protokoll geführt und die Verwaltung informiert werden“, rät Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum.

Ähnliche Artikel

  • Von Staffelmiete bis Mietpreisbremse: Was Sie bei der Mieterhöhung beachten müssen

    Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Vermieter haben, um die Miete zu erhöhen, und wo die Grenzen liegen.
  • Neubau oder Bestand? Worauf Käufer beim Immobilienerwerb achten sollten

    Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Weichenstellungen im Leben. Gleich zu Beginn stellt sich die Frage: Neubau oder Bestandsimmobilie? Beide Optionen bieten Chancen, aber auch Herausforderungen.
  • Neu im Angebot: Neubau-Erstbezug! Exklusiv ausgestattete Doppelhaushälfte in Moosburg

    Willkommen in Ihrem neuen Zuhause: Diese hochwertig ausgestattete Doppelhaushälfte in Moosburg an der Isar überzeugt mit durchdachtem Raumkonzept, moderner Technik und ruhiger Lage. Der Neubau bietet höchste Energieeffizienz dank Luft-Wasser-Wärmepumpe, dreifach verglasten Fenstern und Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung. Eine Photovoltaikanlage mit 4,8 kWh Akkuspeicher ermöglicht Eigenverbrauch sowie Einspeisung mit Vergütung – der komplette Ertrag steht dem Mieter […]